Windkraft siegt über Drachensegler: Gericht weist Klage im Hochsauerland ab
Horst-Dieter GertzParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraft siegt über Drachensegler: Gericht weist Klage im Hochsauerland ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windkraftprojekt im Hochsauerlandkreis
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Der Verein argumentierte, die Anlage werde den Flugbetrieb beeinträchtigen und Sicherheitsrisiken schaffen. Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag ab.
Laut Verein würde der geplante Windpark, der etwa 550 Meter von seinem Startplatz entfernt entstehen soll, die Flugaktivitäten massiv einschränken. Zudem warnte er vor möglichen Gefahren für die Piloten. Das OVG urteilte jedoch, dass das Projekt die Existenz des Vereins nicht bedrohe.
Das Gericht verwies darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin möglich seien. Zudem bestätigte es, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war. Trotz der Bedenken sahen die Richter keinen Grund, den Bau zu stoppen.
Der Windpark ist Teil eines größeren Vorhabens des Energieunternehmens VERBUND, das die Projektrechte von ENOVA übernommen hat. Weitere Details zur Gesamtzahl der Anlagen oder deren Auswirkungen auf lokale Freizeitaktivitäten wurden bisher nicht bekannt gegeben.
Mit der abschließenden Ablehnung der Klage kann das Windkraftprojekt im Hochsauerlandkreis nun realisiert werden. Die Entscheidung zwingt den Gleitschirm- und Drachenseglerclub, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Das Gericht bestätigte zudem, dass die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren korrekt durchgeführt wurden.






