27 April 2026, 02:21

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück

Schwarze und weiße Strichzeichnung einer Cannabis Sativa-Pflanze mit sichtbaren Blättern und Stielen, beschriftet mit "Cannabis Sativa" unten.

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück

Die Zollbehörden in Krefeld haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Samen, deren Wert sich auf zehntausende Euro beläuft, waren bei einer Routinekontrolle an der Grenze im August 2025 zunächst beschlagnahmt worden.

Die Beschlagnahmung erfolgte Anfang August im Kreis Viersen nahe der niederländischen Grenze. Zollbeamte hielten die Sendung zurück, während die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit des Transports prüfte.

Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen daher eingeführt werden. Nach Bestätigung dieser Einstufung entschieden die Behörden, die Samen an das niederländische Unternehmen zurückzugeben, das sich auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert hat.

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Am 22. Oktober 2025 übergab der Krefelder Zoll die Sendung offiziell an den Eigentümer.

Der Fall endet mit der Freigabe der Samen gemäß den geltenden Vorschriften. Gegen das Unternehmen werden keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet. Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sofern sie als Vermehrungsmaterial klassifiziert sind.

Quelle