Zoll stoppt rumänische Schmuggler mit Wärmebildzielgerät auf der A44
Zollbeamte in Deutschland haben bei zwei rumänischen Männern, die auf der Autobahn A44 unterwegs waren, ein Wärmebildzielgerät für Gewehre sowie nicht deklarierte Waren beschlagnahmt. Die Entdeckung erfolgte im Kreis Soest, wo der Transporter zur Kontrolle angehalten wurde. Die Behörden verdächtigen die beiden Männer der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Waffenrecht.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte einen in Rumänien zugelassenen Transporter überprüften, der auf einem Anhänger einen gebrauchten BMW X6 transportierte. Der Wert des Fahrzeugs wurde für Zollzwecke auf 4.000 Euro geschätzt. Im Inneren des Transporters fanden sie ein Wärmebildzielgerät, das für Gewehre konzipiert ist und über eine Montageschiene für Schusswaffen verfügt. Nach deutschem Recht gelten solche Geräte als Waffen.
Die beiden Männer, beide rumänische Staatsbürger, hatten das Zielgerät sowie weitere Waren bei der Einreise aus Großbritannien nicht deklariert. Zudem fehlten die erforderlichen Importdokumente. In der Folge wurde das Zielgerät als verbotenes Gut beschlagnahmt. Den Männern wurde auferlegt, ausstehende Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 3.250 Euro zu begleichen und eine Sicherheitsleistung von 4.000 Euro zu hinterlegen.
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt Schusswaffen, gleichgestellte Gegenstände sowie bestimmte tragbare Objekte, darunter auch Munition. Reisende aus Drittstaaten müssen solche Waren beim Zoll angeben. Zwar können bestimmte Güter innerhalb festgelegter Freimengen zollfrei eingeführt werden, doch alles, was diese Grenzen überschreitet, muss mündlich deklariert und die anfallenden Abgaben müssen entrichtet werden.
Verschärfte EU-Vorschriften, wie die aktualisierte Dual-Use-Verordnung 2021/821, haben in den letzten Jahren die Exportkontrollen für Wärmebildzielgeräte strengere gemacht. Moderne Zolltechnologien, darunter KI-gestützte Röntgenscanner und Drohnenüberwachung, erschweren Schmuggelaktivitäten zunehmend. Diese Fortschritte gehen auf EU-geförderte Projekte wie das Programm Horizont Europa zurück, wobei weiterhin die Datenschutzbestimmungen der DSGVO gelten.
Den beiden Männern drohen nun Strafen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das deutsche Waffenrecht. Das beschlagnahmte Zielgerät bleibt vorerst in Verwahrung, während die ausstehenden Abgaben und die Sicherheitsleistung beglichen werden müssen. Die Behörden setzen weiterhin auf strengere Kontrollen, um nicht deklarierte und verbotene Waren an der Einreise zu hindern.






