16 April 2026, 22:19

Strikte Rodungssperre: Warum Sie jetzt Bäume und Hecken in Ruhe lassen müssen

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald aus hohen, grünen Bäumen mit einem grünen Zaun auf der rechten Seite.

Strikte Rodungssperre: Warum Sie jetzt Bäume und Hecken in Ruhe lassen müssen

Bundesweites Rodungsverbot: Baum- und Strauchschnitt vom 1. März bis 30. September 2026 untersagt

Vom 1. März bis zum 30. September 2026 gilt bundesweit ein striktes Verbot, Bäume oder Sträucher zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die Maßnahme dient dem Schutz brütender Vögel, Insekten und anderer Wildtiere während ihrer aktivsten Phasen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich an diese Vorschriften halten, andernfalls drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder.

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Das Schutzfenster umfasst das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen. Leichter Rückschnitt bleibt bis zum 28. Februar 2026 erlaubt, größere Eingriffe sind jedoch untersagt. Selbst außerhalb der Sperrzeit kann das Fällen alter Bäume oder umfangreicher Schnittarbeiten eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.

Ausnahmen von der Regel Bestimmte Tätigkeiten sind von den Beschränkungen ausgenommen, darunter genehmigungspflichtige Bauvorhaben mit minimalem Vegetationsrückschnitt sowie Eingriffe in die Natur, die nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes zulässig sind. Befreiungen können zudem aus Gründen des öffentlichen Interesses oder bei behördlich angeordneten Maßnahmen erteilt werden – hierfür ist jedoch eine vorherige Genehmigung erforderlich.

Beratung und Meldung von Verstößen Bevor Bürger Bäume oder Sträucher zurückschneiden oder fällen, sollten sie sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Anfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Die Einschränkungen gelten vom 1. März bis 30. September 2026, mit begrenzten Ausnahmen für genehmigte Projekte. Wer sich unsicher ist, ob seine Pläne den Vorschriften entsprechen, sollte sich bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen. Die Einhaltung der Regeln ist entscheidend, um Wildtiere in ihren kritischen Lebensphasen zu schützen – Verstöße werden konsequent verfolgt.

Quelle