NRW verschärft Kampf gegen Wohnungsmissbrauch mit neuem Fair-Wohnen-Gesetz
Nina PohlWie NRW den Missbrauch mit Schrottimmobilien stoppt - NRW verschärft Kampf gegen Wohnungsmissbrauch mit neuem Fair-Wohnen-Gesetz
Nordrhein-Westfalen verschärft Regeln gegen Wohnungsmissbrauch und Kurzzeitvermietungen
Die Landesregierung hat einen Entwurf für das Fair-Wohnen-Gesetz verabschiedet, das ausbeuterische Vermieter und slumähnliche Wohnverhältnisse bekämpfen soll. Das neue Gesetz könnte bereits im Herbst in Kraft treten und das Wohnungsstärkungsgesetz von 2021 ersetzen.
Die geplante Regelung sieht vor, die genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung von derzeit 90 auf 56 Nächte pro Jahr zu begrenzen. Vermieter, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen. Kommunen erhalten zudem erweiterte Befugnisse, um Anmeldungen und Qualitätskontrollen von Unterkünften durchzusetzen – eine "Fair-Wohnen-Zertifizierung" wird zur Pflicht für den legalen Betrieb.
Die Behörden bekommen schärfere Instrumente an die Hand, um Problemimmobilien zu bekämpfen, darunter die Zwangsverwaltung und in extremen Fällen sogar Enteignungen. Letztere sind jedoch an strenge Auflagen geknüpft, etwa gescheiterte Versuche, die Immobilie zum Marktpreis zu erwerben, sowie konkrete Pläne zur Wiederherstellung von Wohnraum. Erstmals wird das Gesetz auch ausbeuterische Wohnraumvermietung explizit verbieten.
Der Entwurf stärkt zudem die Meldepflichten und den Datenabgleich zwischen Behörden, um Sozialbetrug und kriminellen Missbrauch von Leistungen besser aufzudecken. Dies folgt auf jahrelange Untersuchungen in Städten wie Köln, Düsseldorf und Dortmund, wo seit 2021 vermehrt Kontrollen und Klagen gegen menschenunwürdige Arbeiterunterkünfte eingeleitet wurden. Zwar gab es bereits Maßnahmen, doch umfassende öffentliche Daten zu allen Fällen fehlen bisher.
Ziel des Fair-Wohnen-Gesetzes ist eine strengere Kontrolle von Wohnungsmissbrauch und die Verbesserung der Lebensbedingungen. Bei Verabschiedung erhalten lokale Behörden mehr Kompetenzen, um Verstöße zu ahnden und Wohnungen zu überprüfen. Die Umsetzung könnte noch in diesem Jahr beginnen – ein deutlicher Kurswechsel gegenüber den bisherigen Regelungen von 2021.






